Notbetreuung
Eltern, die in systemrelevanten Berufen tätig sind und eine Notbetreuung in Anspruch nehmen wollen, melden sich bitte am Vortag bis spätesten 12 Uhr unter KONTAKT.
Als systemrelevant gelten beispielsweise*:
- Polizei, Feuerwehr und Hilfsorganisationen Justizvollzug Krisenstabspersonal Betriebsnotwendiges Personal
- weiterer Unternehmen des ÖPNV sowie der Ver- und Entsorgung, Energieversorgung (Strom, Gas) Betriebsnotwendiges Personal im Gesundheitsbereich (insbesondere ärztliches Personal, Pflegepersonal und medizinische Fachangestellte, Reinigungspersonal, sonstiges Personal in Krankenhäusern, Arztpraxen, Laboren, Beschaffung, Apotheken)
- Betriebsnotwendiges Personal im Pflegebereich
- Betriebsnotwendiges Personal und Schlüsselfunktionsträger in öffentlichen Einrichtungen und Behörden von Bund und Ländern, Senatsverwaltungen, Bezirksämtern, Landesämtern und nachgeordneten Behörden, Jobcentern und öffentlichen Hilfeangeboten und Notdienste Personal, das die Notversorgung in Kita und Schule sichert Sonstiges betriebsnotwendiges
- Personal der kritischen Infrastruktur und der Grundversorgung
*Angaben ohne Gewähr, genauere Informationen erhalten Sie auf den Seiten der Landesregierung.